BFSG: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihre Website bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Viele Websitebetreiber wissen bis heute nicht, ob sie betroffen sind, und was ihnen im Ernstfall droht. Dieser Beitrag erklärt kompakt, was das BFSG fordert, für wen es gilt und wie Sie Ihre Website rechtssicher und barrierefrei gestalten.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen, von E-Commerce-Shops bis zum Online-Banking.
In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Hinzu kommen Millionen Menschen mit temporären oder situationsabhängigen Einschränkungen: schlechte Internetverbindung, helles Sonnenlicht auf dem Bildschirm, gebrochener Arm. Barrierefreiheit ist damit kein Nischenthema, sondern ein Standard, der allen Nutzern zugutekommt.
Für wen gilt das BFSG?
Das Gesetz betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten. Konkret betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Banken- und Finanzdienstleister (Online-Banking, Bezahlverfahren)
- Telekommunikationsdienste
- E-Books und digitale Bücher
- Personenbeförderungsdienste (Tickets, Reisebuchung)
- Smartphones, Tablets und Self-Service-Terminals
Wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro sind von den Pflichten für Dienstleistungen befreit. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Reine B2B-Angebote sind ebenfalls ausgenommen.
Welche Websites sind konkret betroffen?
Betroffen sind alle Websites, über die Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob der Kaufprozess direkt auf der Website stattfindet oder telefonisch nachgelagert erfolgt. Das betrifft neben klassischen Shops auch:
- Buchungsportale für Dienstleistungen
- Online-Terminvereinbarungen mit Zahlungsmöglichkeit
- Abonnement-Modelle und digitale Services
- Plattformen mit Login- und Kundenkontofunktionen für Verbraucher
Reine Informationsseiten ohne Transaktionsfunktion fallen streng genommen nicht unter das BFSG. Sie sollten dennoch barrierefrei gestaltet sein, allein schon aus Gründen der Reichweite, SEO und Nutzerfreundlichkeit.
Die Grundlage: WCAG 2.1 Level AA
Der Gesetzgeber verweist auf internationale Standards. Die technische Grundlage bildet die europäische Norm EN 301 549, die sich wiederum an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des W3C orientiert. Mindestziel ist die Konformitätsstufe AA.
Die WCAG basieren auf vier Prinzipien (dem sogenannten POUR-Prinzip):
- Wahrnehmbar (Perceivable): Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos)
- Bedienbar (Operable): Navigation muss per Tastatur möglich sein, ohne Zeitdruck
- Verständlich (Understandable): Sprache und Bedienlogik müssen klar und vorhersehbar sein
- Robust: Inhalte müssen mit Assistenztechnologien wie Screenreadern kompatibel sein
Konkrete Anforderungen auf Ihrer Website
Welche Anpassungen müssen Sie praktisch umsetzen? Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund (mindestens 4,5:1 für normalen Text)
- Beschreibende Alt-Texte für alle informativen Bilder
- Klare, logische Überschriftenhierarchie (H1 → H2 → H3)
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur (keine „Maus-Pflicht")
- Eindeutig beschriftete Formulare und Fehlermeldungen
- Sichtbarer Fokus-Indikator bei Tastaturnavigation
- Korrekte Semantik (kein H1 aus CSS, keine Buttons aus Divs)
- Sprachauszeichnung der Seite (lang="de")
- Erklärung zur Barrierefreiheit auf einer eigenen Seite
Was droht bei Verstößen?
Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Bei Verstößen können sie die Nutzung eines Dienstes bis zur Nachbesserung untersagen. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Fall.
Mindestens ebenso relevant: Verbraucherverbände können Unterlassungsklagen einreichen. Abmahnungen und Reputationsschäden kommen hinzu. Und ganz praktisch: Wer heute nicht barrierefrei ist, verliert messbar Kunden, die die Website schlicht nicht bedienen können.
So setzen Sie BFSG-Konformität praktisch um
Die Umsetzung erfolgt idealerweise in vier Schritten:
- Audit: automatische Prüfung (z. B. mit WAVE, axe DevTools oder Google Lighthouse), kombiniert mit manuellem Test durch Screenreader
- Priorisierung: kritische Fehler zuerst (Kontraste, Tastaturnavigation, Formulare)
- Umsetzung: technische Anpassungen, Content-Überarbeitung, Redakteursschulung
- Dokumentation: Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und veröffentlichen
Automatische Tools erkennen rund 30 bis 40 Prozent der tatsächlichen Probleme. Für vollständige Konformität ist eine manuelle Prüfung mit assistiven Technologien unerlässlich. Einen ersten automatisierten Eindruck vom technischen Zustand Ihrer Seite, inklusive Performance und SEO-Grundlagen, liefert unser kostenloser Website-Check.
BFSG mit WordPress umsetzen: Themes, Plugins und ihre Grenzen
Die meisten betroffenen Websites in Deutschland laufen auf WordPress, und dort entscheidet sich die Barrierefreiheit an drei Stellen: im Theme, im Editor und in den Plugins.
- Theme: Das Theme liefert Farben, Kontraste, Fokus-Darstellung, Schriftgrößen und die Grundstruktur der Seite. Themes mit dem Tag „accessibility-ready“ im WordPress-Verzeichnis haben eine Grundprüfung durchlaufen; das ist ein Startpunkt, kein Nachweis. Bei Block-Themes lassen sich Kontraste und Fokus-Stile zentral in der theme.json festlegen, was spätere Korrekturen deutlich vereinfacht.
- Editor: Der Block-Editor erzeugt semantisch sauberes HTML, wenn er richtig benutzt wird: Überschriften als Überschriften-Blöcke in der richtigen Reihenfolge, Listen als Listen, Bilder mit Alternativtext im Medienfeld. Page-Builder mit eigenen Layout-Systemen erzeugen dagegen oft verschachtelte Div-Strukturen ohne Bedeutung für Screenreader. Wer einen Builder einsetzt, sollte dessen HTML-Ausgabe prüfen statt nur die Vorschau.
- Plugins: Formular-Plugins sind die häufigste Fehlerquelle, weil Beschriftungen, Fehlermeldungen und Fokus-Reihenfolge vom Plugin kommen. Prüfen Sie Formulare deshalb einzeln per Tastatur und Screenreader. Slider, Akkordeons und Cookie-Banner aus Plugins sind die nächsten Kandidaten.
Was WordPress nicht löst: Ein Plugin, das „Barrierefreiheit herstellt“, gibt es nicht. Overlay-Widgets (dazu unten mehr) verändern die Seite nur oberflächlich, und ein Plugin kann keine fehlenden Alternativtexte erfinden oder eine unlogische Überschriftenstruktur reparieren. Bei bestehenden Websites ist der ehrliche Weg meist ein Audit, das zwischen Theme-Fehlern (einmal beheben) und Redaktionsfehlern (Schulung, dann laufend) trennt. Wie wir WordPress-Websites von Anfang an barrierearm aufsetzen, beschreibt unsere Seite zu WordPress-Websites.
BFSG-Agentur: Was eine Agentur leisten sollte und was es kostet
„BFSG-konform“ ist inzwischen ein Verkaufsargument, und nicht jedes Angebot dahinter hält, was es verspricht. Eine Agentur, die Barrierefreiheit ernst nimmt, liefert drei Dinge: ein Audit mit konkreten Fundstellen nach WCAG-Kriterium, eine Umsetzung, die im Quelltext stattfindet statt in einem Widget, und eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die den tatsächlichen Stand beschreibt, inklusive der Punkte, die noch offen sind.
Zum Aufwand: Ein Audit einer typischen Unternehmenswebsite mit zehn bis zwanzig Seitentypen dauert ein bis zwei Arbeitstage, wenn automatische Prüfung und manueller Test mit Screenreader kombiniert werden. Die Nachbesserung einer bestehenden Website hängt davon ab, wie viele Fehler im Theme sitzen (einmalig behebbar) und wie viele in den Inhalten (jede Seite einzeln). Bei einem Neubau kostet Barrierefreiheit hingegen fast nichts extra, weil Kontraste, Semantik und Tastaturbedienung von Anfang an Teil der Arbeit sind. Bei uns ist WCAG 2.1 AA deshalb Standard jeder neuen Website und jedes Relaunches, nicht ein Zusatzpaket.
Woran Sie erkennen, ob eine Agentur das wirklich kann, steht in unserer Checkliste Webagentur finden. Einen ersten automatisierten Befund Ihrer eigenen Website liefert der kostenlose Barrierefreiheits-Check, bevor Sie überhaupt ein Angebot einholen.
Häufige Irrtümer zur Barrierefreiheit
- „Mein Widget macht die Seite barrierefrei": Overlay-Tools (z. B. UserWay, AccessiBe) lösen keine zugrundeliegenden Probleme, sie überdecken sie. Viele Screenreader-Nutzer schalten solche Widgets aktiv ab.
- „Wir haben keine behinderten Kunden": Ihre Analytics können das gar nicht erfassen. Viele Nutzer verlassen unzugängliche Seiten, bevor sie eine Spur hinterlassen.
- „Barrierefreiheit widerspricht gutem Design": Das Gegenteil ist der Fall. Hohe Kontraste, klare Typografie und schlüssige Navigation sind Kernmerkmale professionellen Designs.
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht. Sie erweitert Ihre Zielgruppe, verbessert die SEO-Werte (Google belohnt semantisches Markup), reduziert Supportanfragen und stärkt Ihre Marke. Unternehmen, die jetzt investieren, positionieren sich als zugänglich und modern, bevor Mitbewerber nachziehen müssen.
Häufige Fragen zum BFSG
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Für Dienstleistungen, also auch für Websites mit Vertragsabschluss, sind Kleinstunternehmen ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wer eine der beiden Grenzen überschreitet, ist betroffen. Für Produkte, etwa Hardware oder E-Books, gilt die Ausnahme nicht. Unabhängig von der Pflicht bleibt Barrierefreiheit auch für Kleinstunternehmen sinnvoll, weil sie Reichweite und Auffindbarkeit verbessert.
Gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Websites?
Für Websites selbst nicht: Die Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025. Übergangsregeln betreffen Dienstleistungsverträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden und bis zum 27. Juni 2030 unverändert weiterlaufen dürfen, sowie Selbstbedienungsterminals, die bis zu fünfzehn Jahre nach Inbetriebnahme weitergenutzt werden können. Eine Website, über die heute Verträge geschlossen werden, muss heute barrierefrei sein.
Reicht ein Accessibility-Overlay oder Widget?
Nein. Overlays ändern Darstellung und Bedienung per JavaScript, ohne die Ursachen im Quelltext zu beheben: fehlende Alternativtexte, falsche Semantik und unbeschriftete Formularfelder bleiben bestehen. Die Marktüberwachung prüft die Website, nicht das Widget, und Verbände haben Overlays wiederholt als unzureichend bewertet. Als Ergänzung für einzelne Komfortfunktionen sind sie vertretbar, als Nachweis der Konformität nicht.
Muss ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?
Ja, wenn Ihre Website unter das BFSG fällt. Die Erklärung beschreibt, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden, welche Teile nicht barrierefrei sind und wie Nutzer Barrieren melden können. Sie gehört gut erreichbar auf die Website, üblicherweise verlinkt im Footer neben Impressum und Datenschutz.
Welcher WCAG-Standard ist maßgeblich, 2.1 oder 2.2?
Die europäische Norm EN 301 549, auf die das BFSG verweist, bezieht sich derzeit auf WCAG 2.1 Level AA. WCAG 2.2 ergänzt einige Kriterien, etwa zur Fokus-Sichtbarkeit und zu Zielgrößen, und ist eine sinnvolle Orientierung für neue Projekte, weil die Norm erfahrungsgemäß nachzieht. Wer heute 2.2 AA erfüllt, ist auf der sicheren Seite.
Fazit
Das BFSG ist seit Juni 2025 verbindlich und betrifft jedes Unternehmen, das digitale Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucher anbietet. Die technische Grundlage bilden die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA, mit konkreten Anforderungen an Kontraste, Tastaturbedienung, Semantik und Alternativtexte. Bußgelder bis 100.000 Euro und Unterlassungsklagen sind realistische Risiken, aber sie sind nicht der Hauptgrund zu handeln. Barrierefreiheit erweitert messbar die Zielgruppe, verbessert SEO-Signale und ist ein Qualitätsmerkmal professioneller Websites. Wer jetzt investiert, reduziert rechtliche Risiken und schafft gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil für die kommenden Jahre.
Weiterlesen
Webanalyse ohne Cookie-Banner: So geht's DSGVO-konform
Cookie-Banner nerven Besucher und verzerren Ihre Zahlen: Wer ablehnt, taucht in der Statistik nicht auf. Welche Analyse-Tools ohne Einwilligung auskommen, was sie im Vergleich zu Google Analytics können, und wann das Banner trotzdem die richtige Wahl bleibt.
Kanzlei-Website standeskonform: BRAO, StBerG und mandatsstark
§ 43b BRAO und § 8 StBerG erlauben nur sachliche Information, keine reklamehafte Anpreisung. Wie eine Kanzlei-Website trotzdem Vertrauen aufbaut und Mandate gewinnt: über Personen, Fachgebiete, vollständige Pflichtangaben und sichere Kommunikation, berufsrechtlich sauber umgesetzt.
PageSpeed Score 95+: So wird Ihre Website wirklich schnell
Ein PageSpeed-Score über 95 ist kein Hexenwerk, aber die meisten Optimierungs-Tipps setzen am falschen Ende an. Welche Maßnahmen die Ladezeit tatsächlich verbessern, warum Bilder und Drittanbieter-Skripte fast immer die Hauptschuldigen sind und wo der Score aufhört, wichtig zu sein.