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Recht & Compliance
22. Mär. 202610 Min. Lesezeit

BFSG: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Ihre Website bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Viele Websitebetreiber wissen bis heute nicht, ob sie betroffen sind — und was ihnen im Ernstfall droht. Dieser Beitrag erklärt kompakt, was das BFSG fordert, für wen es gilt und wie Sie Ihre Website rechtssicher und barrierefrei gestalten.

M² WEBVISION

Digitalagentur aus München

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen — von E-Commerce-Shops bis zum Online-Banking.

In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Hinzu kommen Millionen Menschen mit temporären oder situationsabhängigen Einschränkungen: schlechte Internetverbindung, helles Sonnenlicht auf dem Bildschirm, gebrochener Arm. Barrierefreiheit ist damit kein Nischenthema, sondern ein Standard, der allen Nutzern zugutekommt.

Für wen gilt das BFSG?

Das Gesetz betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten. Konkret betroffen sind unter anderem:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Banken- und Finanzdienstleister (Online-Banking, Bezahlverfahren)
  • Telekommunikationsdienste
  • E-Books und digitale Bücher
  • Personenbeförderungsdienste (Tickets, Reisebuchung)
  • Smartphones, Tablets und Self-Service-Terminals

Wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von unter 2 Millionen Euro sind von den Pflichten für Dienstleistungen befreit. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Reine B2B-Angebote sind ebenfalls ausgenommen.

Welche Websites sind konkret betroffen?

Betroffen sind alle Websites, über die Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden — unabhängig davon, ob der Kaufprozess direkt auf der Website stattfindet oder telefonisch nachgelagert erfolgt. Das betrifft nicht nur klassische Shops, sondern auch:

  • Buchungsportale für Dienstleistungen
  • Online-Terminvereinbarungen mit Zahlungsmöglichkeit
  • Abonnement-Modelle und digitale Services
  • Plattformen mit Login- und Kundenkontofunktionen für Verbraucher

Reine Informationsseiten ohne Transaktionsfunktion fallen streng genommen nicht unter das BFSG. Sie sollten dennoch barrierefrei gestaltet sein — allein schon aus Gründen der Reichweite, SEO und Nutzerfreundlichkeit.

Die Grundlage: WCAG 2.1 Level AA

Der Gesetzgeber verweist auf internationale Standards. Die technische Grundlage bildet die europäische Norm EN 301 549, die sich wiederum an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des W3C orientiert. Mindestziel ist die Konformitätsstufe AA.

Die WCAG basieren auf vier Prinzipien (dem sogenannten POUR-Prinzip):

  • Wahrnehmbar (Perceivable): Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos)
  • Bedienbar (Operable): Navigation muss per Tastatur möglich sein, ohne Zeitdruck
  • Verständlich (Understandable): Sprache und Bedienlogik müssen klar und vorhersehbar sein
  • Robust: Inhalte müssen mit Assistenztechnologien wie Screenreadern kompatibel sein

Konkrete Anforderungen auf Ihrer Website

Welche Anpassungen müssen Sie praktisch umsetzen? Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund (mindestens 4,5:1 für normalen Text)
  • Beschreibende Alt-Texte für alle informativen Bilder
  • Klare, logische Überschriftenhierarchie (H1 → H2 → H3)
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur (keine „Maus-Pflicht")
  • Eindeutig beschriftete Formulare und Fehlermeldungen
  • Sichtbarer Fokus-Indikator bei Tastaturnavigation
  • Korrekte Semantik (kein H1 aus CSS, keine Buttons aus Divs)
  • Sprachauszeichnung der Seite (lang="de")
  • Erklärung zur Barrierefreiheit auf einer eigenen Seite

Was droht bei Verstößen?

Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Bei Verstößen können sie die Nutzung eines Dienstes bis zur Nachbesserung untersagen. Zudem drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Fall.

Mindestens ebenso relevant: Verbraucherverbände können Unterlassungsklagen einreichen. Abmahnungen und Reputationsschäden kommen hinzu. Und ganz praktisch: Wer heute nicht barrierefrei ist, verliert messbar Kunden, die die Website schlicht nicht bedienen können.

So setzen Sie BFSG-Konformität praktisch um

Die Umsetzung erfolgt idealerweise in vier Schritten:

  1. Audit: automatische Prüfung (z. B. mit WAVE, axe DevTools oder Google Lighthouse), kombiniert mit manuellem Test durch Screenreader
  2. Priorisierung: kritische Fehler zuerst (Kontraste, Tastaturnavigation, Formulare)
  3. Umsetzung: technische Anpassungen, Content-Überarbeitung, Redakteursschulung
  4. Dokumentation: Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und veröffentlichen

Automatische Tools erkennen rund 30 bis 40 Prozent der tatsächlichen Probleme. Für vollständige Konformität ist eine manuelle Prüfung mit assistiven Technologien unerlässlich.

Häufige Irrtümer zur Barrierefreiheit

  • „Mein Widget macht die Seite barrierefrei": Overlay-Tools (z. B. UserWay, AccessiBe) lösen keine zugrundeliegenden Probleme — sie überdecken sie. Viele Screenreader-Nutzer schalten solche Widgets aktiv ab.
  • „Wir haben keine behinderten Kunden": Ihre Analytics können das gar nicht erfassen. Viele Nutzer verlassen unzugängliche Seiten, bevor sie eine Spur hinterlassen.
  • „Barrierefreiheit widerspricht gutem Design": Das Gegenteil ist der Fall. Hohe Kontraste, klare Typografie und schlüssige Navigation sind Kernmerkmale professionellen Designs.

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht. Sie erweitert Ihre Zielgruppe, verbessert die SEO-Werte (Google belohnt semantisches Markup), reduziert Supportanfragen und stärkt Ihre Marke. Unternehmen, die jetzt investieren, positionieren sich als zugänglich und zukunftsfähig — bevor Mitbewerber nachziehen müssen.

Fazit

Das BFSG ist seit Juni 2025 verbindlich und betrifft jedes Unternehmen, das digitale Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucher anbietet. Die technische Grundlage bilden die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA — mit konkreten Anforderungen an Kontraste, Tastaturbedienung, Semantik und Alternativtexte. Bußgelder bis 100.000 Euro und Unterlassungsklagen sind realistische Risiken, aber sie sind nicht der Hauptgrund zu handeln. Barrierefreiheit erweitert messbar die Zielgruppe, verbessert SEO-Signale und ist ein Qualitätsmerkmal professioneller Websites. Wer jetzt investiert, reduziert rechtliche Risiken und schafft gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil für die kommenden Jahre.